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Offener Brief an die SVV Bad Freienwalde

Aufruf "Lasst Euch nicht instrumentalisieren!"

Offener Brief des Aktionsbündnisses „Offenes Märkisch Oderland“ an die SVV Bad Freienwalde zum Antrag von Lars Günther (AFD)


Sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Freienwalde!

Wir, das Aktionsbündnis Offenen MOL, setzen uns seit mehreren Jahren für Menschlichkeit und Solidarität in unserem Landkreis Märkisch Oderland ein (offenesmol.net).


Der Bad Freienwalder Stadtverordnete Lars Günther von der AFD will auf der nächsten Sitzung, am Donnerstag, den 28.10.21, einen Antrag stellen, der sich gegen die Aufnahme von geflüchteten Menschen im Bad Freienwalde richtet. Er verdeckt diese Absicht, indem er mit dem Recht auf die Selbstverwaltung der Stadt argumentiert.


Er versucht mit Hilfe der Landesverfassung und dem Grundgesetz gegen die Aufnahme von geflüchteten Menschen vorzugehen, wie er dies bereits mit vielen seine politischen Äußerungen und Aktionen versucht hat.

Abgesehen davon, dass dieses Ansinnen des Herrn Günther zutiefst unsolidarisch ist und schon der - rechtlich ohnehin zum Scheitern verurteilte - Versuch das öffentliche Ansehen von Bad Freienwalde erheblich schädigen würde, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 97 der Brandenburger Landesverfassung - wie viele andere verfassungrechtliche Regelungen auch - nicht schrankenlos gilt und nach Art 97 Abs. 3 ausdrücklich eine Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesgesetze (wie eben z.B. auch durch das LAufnG Brdbg.) zulässt. Im Übrigen ergibt sich auch aus dem AsylG eine bundesrechtliche Verpflichtung zur Aufnahme, so dass auch Art. 31 GG ("Bundesrecht bricht Landesrecht") greift."

Wenn der Stadtverordnete Lars Günther meint, dass die Gesetzgebung bzgl. der Aufnahme von Flüchtlingen der Landesverfassung widerspricht, dann muss er Verfassungsbeschwerde einlegen und nicht die SVV instrumentalisieren.


Offenes MOL - Aktionsbündnis für Menschlichkeit und Solidarität



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