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Wie gegen Supermärkte vorgehen, die den Kauf von Einkaufsgutscheinen mit der Bezahlkarte verweigern?

  • vor 6 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Hier ein Beispiel für unsere Korrespondenz mit dem Inhaber mehrerer Edekaläden in Märkisch Oderland, die zum Erfolg geführt hat. Nachdem die Läden sich anfangs weigerten, können auch hier jetzt Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte gekauft werden!



Sehr geehrter Herr Inhaber …,

wie Sie vielleicht wissen, bekommen Geflüchtete am Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Bezahlkarte, die ähnlich funktioniert wie eine Girokontokarte auf Guthabenbasis. Bargeld kann monatlich in Höhe von 50,- abgehoben werden.


Für manche Dinge des Lebens reicht aber dieser Betrag nicht (Kioske, Fahrkarten, Flohmärkte, Secondhand-Läden und die meisten Interneteinkäufe).

Wir vom Offenen MOL, dem Aktionsbündnis für Menschlichkeit und Solidarität in Märkisch Oderland offenesmol.net, bieten deshalb mit zur Zeit vier ehrenamtlich arbeiten Gruppen an, dass Geflüchtete einen Gutschein bei einem Lebensmittelhändler mit ihrer Karte kaufen und wir diesen dann auszahlen und selbst nutzen.


So entsteht niemandem Schaden und es ist ein vollkommen legaler Vorgang. Mehr als 50,- pro Person zahlen wir nicht aus. Das funktioniert bei Kaufland, Lidl und Netto. Aber in Ihren Edeka-Märkten funktioniert es leider nicht. Mir wurde gesagt, es gebe eine Anordnung aus Ihrer Zentrale Minden dazu?Auf meine Anfrage in Minden wurde ich an das zuständige Landesamt verwiesen. In anderen Städten in Deutschland wissen wir aber, dass durchaus auch in Edekafilialen Gutscheine für Edeka ausgegeben werden.Wir sind auch bundesweit vernetzt und in naher Zukunft soll eine Pressemitteilung und ein Artikel dazu erscheinen. Dazu würde ich mich Ihre Stellungnahme freuen. Sie können mich ggf auch gerne telefonisch kontaktieren.Vielen Dank für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau ...,


vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für geflüchtete Menschen.Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Nutzung von Bezahlkarten für Geflüchtete sowie die Ausgabe von Warengutscheinen nicht bei den einzelnen EDEKA-Märkten, sondern richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Zahlungsdienstleister und Landesbehörden. Diese Regeln können sich regional unterscheiden, da die Kartenprogramme von den zuständigen Landesämtern bzw. Kreisen verwaltet werden.

Wir verstehen Ihr Anliegen und begrüßen das ehrenamtliche Engagement, müssen Sie aber bei Ihrer Anfrage an die zuständigen Landesbehörden bzw. Kreise verweisen, da diese die Kartenbedingungen festlegen.


Mit freundlichen Grüßen Der Inhaber



Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für ihre Mail vom 22.10, in der Sie auf Vorgaben bezüglich der Bezahlkarte durch Zahlungsdienstleister und Landesbehörden hinweisen. Solche Vorgaben der Landesbehörde konnten wir nicht ausfindig machen. Vorgaben sind auch keine Vorschriften. Sie können, müssen sich aber nicht an Empfehlungen halten. Sie können mir gerne entsprechende Vorgaben zusenden, nach Prüfung unserer Jurist*innen gibt es kein legales Verbot von Gutscheinkäufen in Supermärkten. Das wäre kaum politisch und juristisch durchzusetzen. Es bleibt Ihre Verantwortung, ob Sie einen Gutscheinkauf für Ihre Märkte erlauben oder eben nicht.Eher hochpreisige Supermärkte gehören nicht zum Standardeinkaufsgeschäft für Geflüchtete, sehr wohl aber für diejenigen, die sich für die Integration geflüchteter Menschen einsetzen. Mit fast jedem Gutschein von Lidl, Penny und Kaufland, der eingetauscht wird,  verlieren Sie die entsprechende Kundschaft. Zahlenmäßig werden Sie das kaum bemerken, dafür ist die Gesamtsumme der Gutscheine zu gering. Ihr Ruf leidet allerdings enorm. Als lokale Willkommensgruppe sind wir vernetzt mit anderen Tauschinitiativen im Offenen MOL (www.offenesmol.net). Bei unserem Treffen am letzten Donnerstag haben wir überlegt, Ihre Praxis auch direkt vor Ihren Märkten zu skandalisieren, indem wir KäuferInnen darauf aufmerksam machen, dass Sie für Geflüchtete ohne juristische Notwendigkeit Einkäufe in Ihren Supermärkten einschränken. Dafür wollen wir aber zunächst Ihre Reaktion abwarten.Ich erwarte Ihre Antwort/Stellungnahme bis zum 28.11., pünktlich vor dem 1. Advent, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Für das offene MOL



Guten Tag,


nach wirklich langer Überlegung und abwiegen hat mich insbesondere ihr Engagement überzeugt

ab sofort den Kauf von Gutscheinkarten zuzulassen.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Seite.

Meine Kontaktdaten finden sie im weiteren Verlauf.


Mit freundlichen Grüßen

Der Inhaber



Sehr geehrter Herr ...,


Ich schicke Ihnen hier einen Link mit einem Zeitungsartikel über einen Edeka Markt in Hamburg. Das Problem ist bundesweit bekannt und ich sende Ihnen diesen Link von meiner privaten Mailadresse, weil ich wirklich hoffe, dass Sie den Artikel als Unterstützung empfinden. 



Tatsächlich habe ich mich auch gefragt, ob Sie an einer Veröffentlichung Ihrer Entscheidung interessiert sind? Wahrscheinlich ist noch gar kein Gutschein gekauft worden bei Ihnen, aber Ihre Entscheidung hat ja auch einen Signalcharakter.


Mit den besten weihnachtlichen Grüßen

Für das Offene MOL

 
 
 

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